Als Grundlage für die Grundstücksbewertung dient die Empfehlung des Verbandes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zu Immobilienbewertung in Anlehnung an den bisherigen § 34 HOAI. Diese Werte sind mit der Gutachtergebührenausschussvorordnung des Landes Brandenburg und anderer Bundesländer annähernd identisch und werden durch mich angewendet.
Gebührengrundlage: Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung in der zurzeit geltenden Fassung
Gebührenbeispiele für Gutachten
Bewertungsobjekte und Anlässe sind immer Einzelfälle mit unterschiedlichen Besonderheiten.
Somit müssen die konkreten Bedingungen der Auftragserteilung für jeden Auftrag individuell vereinbart werden. Die Kunden erhalten somit stets den Leistungsumfang, der für ihren Zweck erforderlich ist.
Das Honorar richtet sich hierbei allgemein nach dem damit verbundenen Aufwand unter Berücksichtigung von Besonderheiten bzgl. Objekt oder Auftragsumfang und wird entweder als Festhonorar vereinbart oder (zumeist bei Beratungsprotokoll oder Kaufempfehlung) nach der Anzahl der benötigten Stunden. Der Stundenrahmen wird dabei – je nach Schwierigkeitsgrad – vorab vertraglich festgelegt.