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Preise

Als Grundlage für die Grundstücksbewertung dient die Empfehlung des Verbandes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zu Immobilienbewertung in Anlehnung an den bisherigen § 34 HOAI. Diese Werte sind mit der Gutachtergebührenausschussvorordnung des Landes Brandenburg und anderer Bundesländer annähernd identisch und werden durch mich angewendet.

Gebührengrundlage: Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung in der zurzeit geltenden Fassung

Gebührenbeispiele für Gutachten

Erstattung von Gutachten über unbebaute Grundstücke

  • Mindestgebühr (bei einem Wert von 0 Euro) 900 Euro
  • bei einem Wert von:   25.000 Euro:   950 Euro
  • bei einem Wert von:   50.000 Euro:   1.000 Euro
  • bei einem Wert von:   100.000 Euro:   1.100 Euro
  • bei einem Wert von:   250.000 Euro:   1.400 Euro
  • bei einem Wert von:   500.000 Euro:   1.775 Euro

Erstattung von Gutachten über bebaute Grundstücke

  • Mindestgebühr (bei einem Wert von 0 Euro) 1.000 Euro
  • bei einem Wert von:   50.000 Euro:   1.150 Euro
  • bei einem Wert von:   100.000 Euro:   1.300 Euro
  • bei einem Wert von:   250.000 Euro:   1.750 Euro
  • bei einem Wert von:   500.000 Euro:   2.600 Euro
  • bei einem Wert von:   1.500.000 Euro:   4.100 Euro

Erstattung von Gutachten über

  • Miet- und Pachtwerte: 1.000 Euro
  • die ortsübliche Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau gemäß § 5 Absatz 2 BKleingG: 1.000 Euro
  • das ortsübliche Nutzungsentgelt für vergleichbar genutzte Grundstücke gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 NutzEV: 1.000 Euro

zuzüglich

  • Auslagenerstattung (z.B. für Auszug aus der Liegenschaftskarte)
  • Auslagenerstattung bei Gebühren von Behörden (Kaufpreisauskünfte, Baulastenauskünfte, Katasterauskünfte etc.)
  • 19 % Umsatzsteuer

Bewertungsobjekte und Anlässe sind immer Einzelfälle mit unterschiedlichen Besonderheiten.

Somit müssen die konkreten Bedingungen der Auftragserteilung für jeden Auftrag individuell vereinbart werden. Die Kunden erhalten somit stets den Leistungsumfang, der für ihren Zweck erforderlich ist.

Das Honorar richtet sich hierbei allgemein nach dem damit verbundenen Aufwand unter Berücksichtigung von Besonderheiten bzgl. Objekt oder Auftragsumfang und wird entweder als Festhonorar vereinbart oder (zumeist bei Beratungsprotokoll oder Kaufempfehlung) nach der Anzahl der benötigten Stunden. Der Stundenrahmen wird dabei – je nach Schwierigkeitsgrad – vorab vertraglich festgelegt.