1. Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug besteht aus dem
Bestandsverzeichnis (Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage, Flurstücksgröße)
Abteilung I (Eigentümer)
Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) zum Beispiel Wegerechte, Leitungsrechte
Abteilung III Hypotheken, Grundschulden).
Den Grundbuchauszug erhalten sie beim zuständigen Grundbuchamt beziehungsweise kann bei mir über den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Christian Zeidler beantragt werden.
2. Flurkartenauszug
Im Flurkartenauszug ist Ihr Grundstück als Flurstück mit anderen Flurstücken dargestellt. Den Flurkartenauszug erhalten Sie beim jeweiligen Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises/ der Stadt. Der Auszug kann durch mich beschafft werden. Hierzu ist erforderlich die Vollmachtserteilung auf dem Antragsformular Flurkartenauszug.
Sie müssen dazu die Gemarkung, Flur und Flurstück angeben.
3. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (sofern Baulasten vorhanden sind)
Zuständig für das Baulastenverzeichnis ist die jeweilige Bauaufsichtsbehörde des Landkreises. Der Auszug kann durch mich beschafft werden. Hierzu ist erforderlich die Vollmachtserteilung auf dem Antragsformular Baulastenauskunft.
4. Bauunterlagen (Lageplan – Gebäudegrundrisse – Gebäudeschnitte – Gebäudeansichten – Baugenehmigung – Berechnung des Bruttorauminhaltes – Berechnung der Wohn- und Nutzflächen)
Die Bauunterlagen stellen eine wesentliche Grundlage für den Bewertungssachverständigen dar, sie sollten den aktuellen Stand der Bebauung beinhalten. Bauliche Veränderungen gegenüber den vorliegenden Zeichnungen sind dem Sachverständigen mitzuteilen. Hierzu ist die Vollmachtserteilung auf dem Antragsformular Baulastenauskunft erforderlich.
Anfallende Gebühren werden weiterberechnet.
5. Mietverträge
Sofern es sich um ein vermietetes Objekt handelt, werden Mietverträge benötigt. Ebenso sind die letzten Anpassungen der Miethöhe erforderlich.